Die Satzung des Bundesverbandes Rollladen + Sonnenschutz e.V.
Der Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz e. V. hat seinen Sitz in Bonn. Er
wurde am 20. Januar 1961 gegründet und am 15.8.1961 in das
Vereinsregister beim Amtsgericht Düren unter der Nummer 6 VR 293
eingetragen.
Die aktuelle der Satzung wurde am 24. Februar 2010 von der
Delegiertenversammlung beschlossen und am 16. April 2010 in das
Vereinsregister des Amtsgerichts Bonn unter der Vereinsregisternummer 20
VR 7931 eingetragen.
Satzung Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz e. V.
Leitlinen der Verbandsarbeit
Aufgabe und Funktion der Zentralfachverbände
Die Zentralfachverbände des Handwerks sind die fachlichen Dachorganisationen der
Innungen. Sie sind die Zusammenschlüsse von Landesinnungs- und Landesfachverbänden eines
Handwerks oder fachlich oder wirtschaftlich nahestehender Gewerke. Als
freiwillige Zusammenschlüsse vertreten sie die spezifischen Interessen eines
Handwerkszweigs oder Handwerksberufs. Darüberhinaus betreuen sie die Mitglieder
in fachlicher Hinsicht und informieren über Produkte und Dienstleistungen der
einzelnen Branchen. Fach- und Bundesinnungsverbände haben die Funktion von
Arbeitgeberorganisationen und führen Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften. Die Fachverbände des Handwerks bilden gemeinsam den Unternehmerverband Deutsches
Handwerk (UDH). Er hat die Aufgabe, die gemeinsamen fachlichen, beruflichen,
wirtschaftspolitischen, sozialpolitischen und kulturellen Belange der ihm
angehörenden Mitgliedsverbände zu vertreten. Der Präsident des Zentralverbandes
des Deutschen Handwerks hat den Vorsitz des UDH wie auch des Deutschen
Handwerkskammertags in Personalunion inne.

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